Aktualisierungsservice
Die Richtigkeit der brandschutztechnischen Pläne (Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehr-Laufkarten etc.) hat hohe Priorität. Im Ernstfall können Schäden verhindert oder minimiert werden. Außerdem ist es unzulässig wenn Ihre Pläne die Revisionsfrist überschreiten, die Örtlichkeit durch Veränderungen nicht mehr mit Ihren Plänen übereinstimmt oder sich die gesetzlichen Vorgaben geändert haben.
Häufige Folgen sind Abmahnungen, Bußgelder oder Versicherungsverlust.
Wann müssen die brandschutztechnischen Pläne erneuert werden ?
- Wenn ihre Pläne über zwei Jahre alt sind ( z.B DIN 14095 )
- Wenn nach der Aufstellung der Pläne bauliche Maßnahmen ( Umbau, Sanierung oder Neubau ) durchgeführt wurden
- Wenn sich gesetzliche Vorgaben geändert haben
[Unser Aktualisierungsservice greift auch bei veralteten Plänen, die durch z.B Drittanbieter erstellt wurden]
Gerne übernehmen wir die Aktualisierung Ihrer Pläne. Unsere spezialisierten Fachkräfte der B-Planung übernehmen in der Regel mit einer Begehung vor Ort die Erneuerung für Sie. Somit bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben.
Die Aktualisierungsanfrage können Sie hier über das Kontaktformular tätigen: