Gefahrenabwehrpläne gem. der 12. BimSchVO

Gefahrenabwehrpläne sind dann wichtig wenn Unternehmen mit extrem gefährlichen Stoffen hantieren. Diese verursachen Schäden an Menschen und Umwelt, die weitreichender sein können als der Betrieb selbst. Gerfahrenabwehrpläne sind Pläne, die dazu dienen, mögliche Gefahren zu identifizieren und zu verhindern die ein Unternehmen betreffen können. Sie können auch als Risikomanagementpläne bezeichnet werden. Diese Pläne beinhalten eine Reihe von Maßnahmen die ergriffen werden müssen um potenzielle Gefahren zu vermeiden oder zu minimieren.

Diese sind im Ansatz zu vergleichen mit „(Feuerwehrplänen)“, da diese Übersichten und Grundrisse der Standorte enthalten. Allerdings gehen Gefahrenabwehrpläne besonderes auf die Eigenschaften/Auswirkungen der gefährlichen Stoffe ein und informieren in diesem Bereich die beitilgten Kräfte umfangreicher als ein Feuerwehrplan. Dazu gehört die Identifizierung von Risiken, die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken und die Implementierung von Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategien. Ein Gerfahrenabwehrplan kann auch eine Reihe von Richtlinien enthalten, die dazu beitragen, dass ein Unternehmen auf mögliche Gefahren vorbereitet ist, um die Schäden an Menschen und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Mögliche Ursache für einen Notfall dieser Bedeutung:

  • Stofffreisetzung
  • Brandfall
  • Explosion

Nach Eintreffen von solch einem Szenarium ist besonders zu beachten:

  • Gefährdungssituation der betroffenen Beschäftigten
  • Aussetzung der Stoffe in die Atmosphäre, Gewässer und am Boden
  • Interaktion mit installierten Einrichtungen in der Nachbarschaft
  • etc.

Industriebau

Gefahrenabwehrplan gem. der 12. BimSchVO