Brandschutzkonzepte
Allgemeine Informationen:
Ein Brandschutzkonzept ist ein umfassender Plan / Strategie die entwickelt wurde, um z.B Brände zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. Ein „BSK“ umfasst zugeschnitten die Gesamtheit aller notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahme, die für das entsprechende Objekt gelten. Viele dieser Maßnahmen sind oftmals zusätzlich auf einem beigefügten Brandschutzplan zu entnehmen. Diese Konzepte sind besonders wichtig für Gebäude, Industrieanlagen, öffentliche Einrichtungen, insbesondere Sonderbauten und andere Orte an denen Menschen leben, arbeiten oder sich aufhalten. In den meisten Fällen teilt Ihnen die Bauaufsicht mit, ob ein Brandschutzkonzept gefordert ist.
Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept?
- In der Regel bei einer Industrieflächen ab 400 m2
- Hochhäuser (Gebäude ab 22 m)
- Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer inneren Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m2 haben
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 300 m2 pro Geschossfläche
- (a) Versammlungsräumen, die einzeln für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind oder mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
- (b) im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und deren Besucherbereich für mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher bestimmt ist, sowie solche Versammlungsstätten im Freien, die für mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind
- (c) Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und die jeweils für insgesamt mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind
- Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1.000 Gastplätzen im Freien
- Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Betten
- Vergnügungsstätten und Wettbüros
- Pflegeeinrichtungen mit mehr als 6 Pflegepersonen, Intensivpflegepatienten oder gemeinsamen Rettungsweg für mehr als zwölf Personen
- Garagen mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche
- Krankenhäuser
- Wohnheime
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art
- Camping- und Wochenplätze
- Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
- Freizeit- und Vergnügungsparks
- Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 9 m
- bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist
- Landwirtschaftliche Gebäude
Hierbei handelt es sich um die Wiedergabe des Gesetzes und darüber hinaus können Brandschutzdienstellen von den genannten Vorgaben abweichen!